Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 103 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 103 Bewertungen von Tripadvisor
U
Ulla S
Koblenz, Deutschland
28/09/2022
“Wunderschöne Tage, traumhaftes Essen.”
Sehr schöne Zimmer, mit Balkon. Der Service ist hervorragend. So gutes Essen habe ich noch nie in einem Hotel bekommen. Es war mehr als reichlich. Die Damen sind sehr nett und wir hatten wunderschöne Tage. Jeder Wunsch wurde sofort erfüllt. Wir hatten Musik und einen Reiseleiter aus dem Ort. Alles … Mehr
M
mronno
Oberursel (Taunus), Deutschland
10/03/2020
“Soooooooooo Schön”
Ich war mit meinem Sohn und einer befreundeten Familie im Februar im Hotel Oberleiter. Es war von der Buchung bis zum Ade am letzten Urlaubstag ein ganz ganz toller Urlaub. Ein Familien Hotel , wie es leider zu wenig gibt. Freundlichkeit, immer ein Lächeln, super Service, lecker Essen, schöne Zimme… Mehr
E
Eric_181117
07/01/2020
“durchweg begeistert”
Besonders in Erinnerung blieb mir das überaus freundliche und offene Hotelpersonal, welches keine Wünsche offen ließ und auch auf Sonderanliegen einging. Mit viel Mühe wurde sogar dem Wunsch nach veganen Alternativen nachgegangen. Im Allgemeinen war das Essen vielfältig, lecker und mehr als ausreic… Mehr
B
B_Corinna
Rüsselsheim, Deutschland
01/11/2014
“Familien- und kinderfreundliches Hotel”
Familien- und kinderfreundliches Hotel, Ideal als Startpunkt für Wanderausflüge, Abwechslungsreiches Frühstücksbüffet und Abendessen, sehr freundliches und hilfsbereites Personal, sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.
A
Andrija M
12/12/2016
“Ausgezeichnet”
Wundervolles Hotel, Familie Oberleiter hätte nicht besser sein können, es gab so viele Unterstützung und Hilfe für uns. Sehr freundlich und willig. Super Frühstück, super Zimmer, super Service, super Lage. Auf Wiedersehen.
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