Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 205 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Cison Di Valmarino
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 205 Bewertungen von Tripadvisor
K
kaynem484
Tettnang, Deutschland
04/12/2016
“super Hotel”
Waren insgesamt 4 Tage dort und können nur sagen, dass es ein super Hotel ist. Das Frühstück war sehr lecker und auch das Abendessen absolut genial. Wenn wir mal wieder dort in der Ecke sind, werden wir zu 100% wieder dort übernachten!
A
Anton E
Lenzing, Österreich
01/10/2016
“Alterwürdige Villa mit gutem Restaurant”
Mitten im malerischen Cison di Valmarino liegt diese wunderschöne herrschaftliche Villa, die ein Hotel mit Restaurant beherbergt. Die Zimmer sind sehr geräumig und gut ausgestattet - wir wohnten im Deluxe-Doppelzimmer. Das Hotel eignet sich bestens für Ausflüge ins Prosecco-Gebiet. Besonders empf… Mehr
C
Cimsec
Graz
01/07/2019
“Sehr schönes Hotel”
Gute Lage und sehr gepflegte Zimmer. Leider verfügt das Hotel über keinen Lift und das Stiegen gehen mit Koffern könnte weniger mühsam ablaufen. Sehr freundliches und hilfsbereites Personal. Herrlicher Innenhof. Ruhe pur trotz gleichzeitiger Hochzeitsgesellschaft an unserem Anreisetag.
C
Christine S
Zipf, Österreich
30/05/2017
“Stimmungsvolles Haus mit viel Platz und viel Ruhe”
Wer die Prosecco Weinstraße erkunden will, ist in der Villa Marinelli gut aufgehoben. Der Ort selbst sitzt am Berghang und strahlt Ruhe und "Italien-pur-Feeling" aus. Wer es gern etwas zurückgezogen hat, der wird die Lage des großzügigen alten Hauses sehr mögen, die Räume sind wirklich schön und ge… Mehr
U
Ulrich M
08/11/2016
“Sehr gemütlich!”
Wir wohnten vier Tage mit einer 30-köpfigen Reisegruppe dort und haben uns sehr wohl gefühlt. Zur Begrüßung gab es ein einfaches, aber wohlschmeckendes Abendessen. Schöne Zimmer, neue Badausstattung, für Italien üppiges Frühstück: Das alles hat uns überzeugt.
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