Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 62 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 62 Bewertungen von Tripadvisor
H
HKeat722
Hongkong, China
27/04/2018
“Gutes Frühstück”
Dies ist mein Lieblingshotel in Nagoya, ich bleibe in AB Hotel in jeder meiner Geschäftsreise, es immer voll Buchung, muss es in der offiziellen Homepage reservieren. Ich liebe das Frühstück. sehr lecker, Personal ist sehr nett und hilfsbereit
T
TassieTripping
Hobart, Australien
27/03/2016
“Ruhig und bequem”
Dieses Hotel ist nur einen kurzen Spaziergang von der Yaba-cho (Ausfahrt 1 - 4 Minuten) oder der Sakae U-Bahn (Ausfahrt 13 - 6 Minuten) Stationen und der Haupteinkaufszone der Sakae. Es gibt 2 Supermärkte in der Nähe, eine auf der gleichen Straße. Mein Zimmer war klein, aber sauber mit kostenlosem … Mehr
D
Desmondcheng
21/04/2016
“Schönes, günstiges lokalen Hotel mit gratis Spa!”
Es liegt ca. 7 Minuten von der Sakae Station an der Ausfahrt Nr. 13. Kleines Hotel, aber nicht extrem klein und das Zimmer ist ok für single Traveler. Das Bett ist ordentlich und komfortabel. Es gibt kostenloses Hot Spa aber bestimmte Zeit nur für Männer und Frauen. Kostenloses Frühstück für alle. … Mehr
P
PEkBJ
Manila, Philippinen
31/12/2024
“Nagoya Ok Hotel”
Just a normal hotel. Basic room set up. Comfortable and ok. Toilet amenities are available at the Reception desk. Hotel is close walking distance to Nagoya Tower, subway and shopping areas. Hotel has public bath located on ground floor. Good for a quick stay in Nagoya.
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