Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 2353 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Phnom Penh
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 2353 Bewertungen von Tripadvisor
J
Joerg A
Phnom Penh, Kambodscha
21/01/2016
“Yes”
Wie es sich in einem Casino gehört darf man in jedem Restaurant und auch sonst überall Rauchen.Sollen die Moralapostel doch in ihrer bevorzugten Nichtraucher Teestube bleiben und sich langweilen. Habe das Essen in allen Restaurants getestet und war überall zufrieden bis begeistert. Vor allem das S… Mehr
F
Frank285
München, Deutschland
07/11/2018
“Wer nicht ins Casino will sollte hier auch nicht übernachten”
Zunächst einmal wichtig vorher zu klären ob man im älteren Nagaworld 1 oder im neueren Nagaworld 2 übernachtet - wichtig für den Taxifahrer! Es gibt zwar eine unterirdische Verbindung, aber kein Spaß mit viel Gepäck. Wir waren im neueren NW2. Nun ja, "neu" ist bei den Zimmern schon relativ: Zunächs… Mehr
T
thorstenr85
Bad Säckingen, Deutschland
25/03/2016
“Preis/Leistung naja”
Das Hotel liegt bisschen ausserhalb, zu Fuss kann man nichts interessantes erreichen. Abendessen im Casino war mittelmässig (wir haben den Italiener ausprobiert), aber verhältnismässig teuer. Das Personal war unflexibel und nicht immer freundlich. Wir hatten ein Doppelbett gebucht, aber scheinbar s… Mehr
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