Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 245 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 245 Bewertungen von Tripadvisor
Y
yukontrail2015
Österreich
28/07/2024
“Empfehlenswertes Top Hotel”
Top familiär geführtes Hotel. Am Abend gibt es Abendrestaurant. Sehr lecker. Alaskisch / Amerikanisch. Riesige Betten. Sehr Sauber. Am Morgen gibt es einen Gratiskaffe aus der Maschine. Gegenüber im Westmark Hotel gibt es ein Frühstücksbuffet. Es stimmt ,daß man die Schuhe am Eingang gegen hauseige… Mehr
E
ElvisFanonTour
Hamburg, Deutschland
17/07/2023
“Eines der besten Hotels ever!”
Im Rahmen unserer Busrundreise durch Alaska und Yukon verbrachten wir auch drei Nächte im Auroa Inn in Dawson City. Ich muss sagen, ich fand nicht nur die Stadt außergewöhnlich und toll, sondern auch das Hotel. Es war auf jeden Fall eines der besten Hotels in denen ich jemals war. Nicht wegen all … Mehr
H
Herbert E
14/02/2020
“super”
sehr gut- sehr freundlich sehr gutes Restaurant.Sauberkeit super- Lage sehr gut Jederzeit wieder- Angenehm-üwrde ich jederzeit weiterempfehlen-- eines der besten Unterkünfte in Dawson City. Preis-Leistung stimmt auf jeden Fall. Eigentlich gibt es nichts was man negativ erwähnen könnte.
A
Andrea R
Uerikon, Schweiz
01/09/2022
“Authenisches Hotel mit gutem Restaurant!”
Waren nur eine Nacht im Aurora Inn. Bekamen ein grosses Zimmer mit sehr grossem Badezimmer. Wir wurden gebeten die Schuhe neben dem Empfang auszuziehen und die bereitstehenden Glocks u/o Hausschlappen anzuziehen. Es macht Sinn, denn die Strassen von Dawson sind nicht asphaltiert und staubig da wäre… Mehr
T
Thomas S
Dresden, Deutschland
21/08/2019
“Sehr gut”
Das Aurora Inn ist ein sehr gutes Hotel! Ein freundlicher Empfang, ein sehr großes Zimmer mit 2 Betten und ein geräumiges Bad machten uns glücklich! Sehr witzig; es gibt Hausschuhe. Da die Straßen unbefestigt sind und das Hotel mit Teppichboden ausgelegt ist, auch logisch! In der Lobby gibt es eine… Mehr
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