Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 569 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 569 Bewertungen von Tripadvisor
C
Christian01011949
Krefeld, Deutschland
01/12/2025
“Schöner Aufenthalt im Lindner Hotel Hoechst:”
Wir hatten anlässlich eines runden Geburtstages ein Familientreffen in Frankfurt. Alle Familienmitglieder waren im Hotel Lindner Hoechst untergebracht. Wir waren sehr zufrieden. Guter Service, sehr freundliches Personals und ein super Frühstücks Buffett. Sonderwünsche wurden schnell und zuverlässig… Mehr
M
Martin L
09/11/2025
“Top Adresse”
Top Adresse. Hält was sie verspricht. War sehr zufrieden mit meinem Aufenthalt. Komme gerne wieder. Schöne saubere Zimmer, gutes Frühstück und sehr zuvorkommendes Personal.
G
Gastrotester2000
Wien, Österreich
20/01/2026
“Sauberes Hotel mit guter Lage und sehr freundlichem Personal”
Mein Aufenthalt im Lindner Hotel Frankfurt Höchst war insgesamt sehr angenehm. Die Zimmer sind geräumig, sauber und komfortabel eingerichtet – perfekt für Kurz- oder Mittelaufenthalte. Das Bett war bequem und das Bad gepflegt, sodass man sich rundum wohlfühlen kann. Besonders positiv hervorzuheben… Mehr
M
Michael K
19/03/2026
“Junior Suiten abgehauen”
Hotel und Zimmer in die Jahre gekommen ( Licht flackert, alte Möbel, alte Ausstattung, kein Smart TV) für eine Übernachtung in Ordnung, wobei der Preis dafür nicht gerechtfertigt ist.
K
Katzerll
Berlin, Deutschland
19/02/2026
“Laut trotz "ruhigem Zimmer, Interior veraltet , MA nett & freundlich”
Ich wollte ausdrücklich ein ruhiges Zimmer, landete jedoch neben dem Lastenaufzug am Gang-Anfang. Der Aufzug lief sogar nachts und ab 6 Uhr permanent. Türen knallen sehr laut, man hört Gespräche auf den Gängen. Das ist unschön, wenn man ausschlafen hätte können. Wandfarben, Teppich und Bad sind ver… Mehr
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