Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 729 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 729 Bewertungen von Tripadvisor
T
TommiTulpe
Ruhrgebiet, Deutschland
22/03/2026
“Sehr schönes Familienhotel an der Autobahn”
Wir haben mal wieder einen Kurztripp nach Holland gemacht, an einem verlängerten Wochenende. Das Hotel liegt sehr zentral, direkt an der Autobahn., je nachdem, wie das Zimmer liegt, was man gebucht hat, hört man von der Autobahn nichts. Das Badezimmer scheint in diesem Zimmer recht neu zu sein, so … Mehr
C
Connector43716895920
Düsseldorf, Deutschland
18/03/2025
“Gemischte Eindrücke ”
Unser Aufenthalt im Van der Valk Hotel Akersloot war insgesamt angenehm. Die Standardzimmer sind funktional, könnten jedoch an einigen Stellen modernisiert werden, um den Komfort zu erhöhen. Das Frühstück war lecker und bot eine gute Auswahl.
H
Heike N
Dierdorf, Deutschland
05/09/2022
“Angenehme Übernachtung auf dem Weg in den Urlaub”
Wir waren im großen und ganzen zufrieden, Zimmer ausreichend groß, Frühstücksauswahl sehr gut, Abendessen angenehm. Leider war das Schwimmbad abends um 22.30 Uhr immer noch bevölkert von tobenden Kindern, die sich nicht an die Hausregeln gehalten haben (um diese Uhrzeit unpassend, da es nachmittags… Mehr
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