Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 70 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 70 Bewertungen von Tripadvisor
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christophw1904
Laupheim, Deutschland
16/07/2017
“Gute bürgerliche Küche ”
Ich nun schon zum zweiten Mal im Zuge eines Mountainbikerennens in der Wildschönau und auch wieder am ersten Abend im Kellerwirt. Im Gegensatz zum letzten Jahr fand ich dieses Mal das Essen ohne Bestandung (Variation vom Cordon Bleu). Die Karte ist sonst gut bürgerlich. Der Service ist vielleicht e… Mehr
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Christopher B
28/01/2018
“Tolles Skiwochenende im Kellerwirt”
Während unseres Aufenthalts haben wir uns sehr wohl im Kellerwirt gefühlt - die Mitarbeiter waren trotz gut besuchtem Restaurant sehr freundlich. Der Check-In wurde sehr zuvorkommend während des Abendessens erledigt. Die Zimmer sehen toll aus und sind geräumig. Wir waren auch zweimal Abendessen im … Mehr
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Laura-Maria L
05/02/2019
“Tolle Zimmer- der Rest so lala”
Wir haben uns für unseren winterurlaub den Kellerwirt ausgesucht. Die Zimmer sind neu und sehen klasse aus - was den Punkt angeht eine klasse Wahl.. geworben wird außerdem mit dem tollen Restaurant und mit einem Weinkeller, dieser hat den ausschlaggebenden Punkt zur Buchung gebracht, da mein Freu… Mehr
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946anitah
Seeboden, Österreich
14/03/2017
“Mittagessen”
Ich wundere mich nicht, wenn Restauranttester Missstände in der Gastronomie aufdecken. Die einfachsten Dinge werden ungekonnt und überhaupt nicht lecker serviert. Mein Mann hatte Cordon bleu, kann man eigentlich nicht viel falsch machen. Ihm ging es anschließend vom Magen richtig schlecht, warum au… Mehr
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