Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 18 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Oberau
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 18 Bewertungen von Tripadvisor
5
566juergenp
Zell am Moos, Österreich
13/08/2025
“Obwohl wir spät dran waren hat der Koch für unsere Kinder Kaiserschmarren zubereitet, der noch dazu exzellent war. Super”
Obwohl wir spät dran war, hat der Koch für unsere Kinder Kaiserschmarren zubereitet, der sehr lecker war-das gesamte Team war sehr nett.
L
Lampi123
Wien, Österreich
26/01/2023
“Gutes Essen und sehr freundliche Bedienung”
Meine Freundin und ich haben hier einen schönen Urlaub verbracht. Der Chef und die Mitarbeiter waren sehr hilfsbereit und gaben uns viele tolle Geheimtipps für unseren skiurlaub. Das Alla Carte Essen war ausgezeichnet, die Atmosphäre im Lokal ist rustikal aber sehr schön. Vielen Dank für die schöne… Mehr
G
Gast_1604
25/01/2023
“Super”
Sehr schöner Gasthof, super gemütlich und mitten im Zentrum einfach toll😉 Wir kommen gerne wieder. Optimale Busverbindung zum Skigebiet, nach dem skifahren ein gutes glaserl Wein in der hauseigenen Bar, oder auch zum Essen 😁
T
Trek39053711102
25/01/2023
“Ein erholsamen Urlaub in der Pension Starchenthof”
Sehr gemütliche Appartments, freundliches Personal, sehr gutes Essen, eine wirklich nette gemütliche Bar. Auch die Lage ist optimal, Busverbindung gleich in der Nähe. Diesen Gasthof kann man nur weiterempfehlen.
H
Hanspeter3455
25/01/2023
“Wünderschön”
Die lage ist sehr schön mitten im dorf essn war auch gut perfekt auch für schifahranfänger da der lift auf in der naähe liegt bzw auf für gute schifahrer ist die Busverbindung 1A die preise sind auch nid übertrieben teuer TOP
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