Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 1322 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 1322 Bewertungen von Tripadvisor
C
Carina J
24/10/2025
“Absolute Empfehlung”
Für uns war es schon der zweite Besuch hier und es war, wie schon beim ersten Mal, alles super :) Die Lage ist sehr gut - nur ein paar Autominuten zur Stadtmitte und es gibt Parkmöglichkeiten direkt am Haus. Die Besitzer sind wirklich unglaublich lieb und hilfsbereit und das Zimmer ist liebevoll ei… Mehr
A
airpig77
Stuttgart, Deutschland
24/08/2025
“Perfekter Aufenthalt in der Oranhill Lodge”
Die Oranhill Lodge ist ein echtes Highlight. Besonders das Frühstück ist fantastisch: Man kann täglich aus sechs frisch zubereiteten Speisen wählen, dazu gibt es immer noch warme Scones und selbstgebackenes Brot – einfach köstlich. Die Gastgeber Michael und Ann sind unglaublich herzlich, immer hil… Mehr
J
Jörg Z
01/08/2025
“Jederzeit wieder!”
Ein sehr herzlicher und zuvorkommender Umgang, sehr schönes Frühstück, sehr nette Unterkunft. Möglichkeit, E-Bikes zu laden und gut abzustellen.
A
Andrea F
03/05/2025
“Eine der schönsten Unterkünfte unserer Reise!”
Eine der schönsten Unterkünfte unserer Reise! Wir hatten das große Glück, ein paar Nächte in der Oranhill Lodge B&B in Oranmore zu verbringen – und es war einfach traumhaft. Die Zimmer sind sehr gemütlich und mit viel Liebe zum Detail eingerichtet – man fühlt sich sofort willkommen und zuhause. B… Mehr
P
Passenger671497
27/06/2023
“Beste Unterkunft im Irland-Urlaub”
Die Gastgeberin war super lieb, hat sich toll um uns gekümmert und uns ein leckeres Frühstück mit frischen Früchten, frischgepresstem Orangensaft, Croissants usw. „gezaubert“. Ohne es angesprochen zu haben, hat sie unsere nicht mehr trocken gewordenen Handtücher im Trockner getrocknet und uns tolle… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen