Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 401 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 401 Bewertungen von Tripadvisor
T
tomkoet
Dessau, Deutschland
26/05/2024
“Sehr schöne Pfingstferien im Hotel Tyrol ”
Wir waren für 1 Woche im Hotel Tyrol und haben dort mit Kindern und Enkeln eine sehr schöne Zeit gehabt. Die Zimmer sind einfach aber funktionell eingerichtet, alle 3 Zimmer hatten einen schönen Balkon mit Blick in die Berge. Der Zimmerservice war top. Es gab täglich frische Handtücher für Bad und … Mehr
D
danielkR7657TG
Siegen, Deutschland
31/07/2023
“Eine schöne Woche im Hotel Tyrol ”
Meine Frau, mein Sohn und ich haben 8 schöne Tage im Hotel Tyrol verbracht. Unser Zimmer war größer als gebucht, etwas in die Jahre gekommen, aber gepflegt und sauber was uns wichtig ist. Das Essen war hervorragend, sowohl Frühstück als auch Abendessen. Das Personal ist sehr freundlich! (Schönen Gr… Mehr
D
Dascha1990
Deutschland
12/07/2025
“Gutes Hotel mit Abstrichen”
Wir waren 1 Woche im Hotel Tyrol zum Wanderurlaub in Söll. Wir fahren mit gemischten Gefühlen wieder Heim. Grundsätzlich sind die Zimmer und alles drum herum gut organisiert und sauber. Das Personal hilfsbereit - besonders hervorzuheben Susanne von der Rezeption und Tom von der Bar! Für ein 4-Stern… Mehr
K
kellermann56
Hamburg
09/10/2019
“Ein nettes Hotel mit Kaiserblick”
Ich habe in diesem Hotel eine Woche gewohnt und mich wohl gefühlt. Zugegeben, es wirkt ein bisschen altbacken, aber der Ausblick und das sehr gute Abendessen machte alles andere mehr als wett. Auch das familiäre Ambiente gefiel mir sehr gut.
O
oliverruebeck1966
Nürnberg, Deutschland
04/03/2018
“Sommerurlaub”
Familärgeführtes Hotel, Abendessen als 5 Gang Menü. Zimmer waren sehr geräumig.Söll ist ein sehr malerischer Ort. Wunderschöne Wanderwege rund um den Ort. Kommen gerne wieder. Sind schon mehrere Jahre begeisterte Gäste.
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