Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 74 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Ellmau
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 74 Bewertungen von Tripadvisor
B
bergsteigen19
27/08/2021
“Super tolles Restaurant”
Wir waren zwar keine Gäste, die dort übernachtet haben, aber das Restaurant und das Essen ist in jeder Hinsicht zu empfehlen. Wir hatten den Grillteller, Rumpsteak sowie den Salat und das Kräuterbaguette. Alles war einfach nur super super lecker. Auch das Ambiente, wenn man draußen sitzt ist einfa… Mehr
B
belise1991
Frankfurt am Main, Deutschland
12/01/2020
“Gefühlt wie zu Hause ”
Wir waren zum Ski fahren hier. Einfach perfekt dafür. Freundlich, familiengeführtes Hotel. Wir wurden herzlich begrüßt und beraten. Sogar unsere Zimmer waren schon vorzeitig fertig und wir konnten direkt einchecken, uns umziehen und ab auf die Piste. Die Zimmer waren super sauber und mit Balkon. He… Mehr
B
buzzer2k
Völklingen, Deutschland
02/02/2019
“Skiurlaub ”
Wir waren zu einem 4 tägigen Kurztrip in der alten Post in Ellmau. Das Hotel ist von der Einrichtung her etwas in die Jahre gekommen, aber es war alles sauber und die Zimmer ausreichend groß mit viel Stauraum. Wir hatten Halbpension gebucht und waren auch mit der Verpflegung sehr zufrieden. Morge… Mehr
D
duisberg
Radevormwald, Deutschland
04/06/2019
“nettes Haus”
Wir waren zu zweit für 4 Tage in der alten Post in Ellmau. Das Doppelzimmer war für zwei Personen groß genug. Allerdings ist die Einrichtung massiv in die Jahre gekommen. Um heißes Wasser aus der Duschbrause zu bekommen, muss man schon ein gewissen technisches Geschick haben. Das Frühstücksbuffet … Mehr
1
1990eliza
Münster, Deutschland
15/07/2018
“Geht so!”
Die Terrasse ist groß und angenehm ruhig, weil nicht viele Gäste kommen. Grund hierfür könnte die nur kleine Karte sein. Die von uns bestellten Gerichte waren unaufgeregt in Ordnung, aber alles andere als spektakulär. Dafür waren die Getränke in Ordnung und die Bedienung freundlich.
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen