Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 25 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Walchsee
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 25 Bewertungen von Tripadvisor
K
katrino372
27/02/2020
“Urlaub”
Es war wie immer perfekt. Von der Lage bis hin zur Gastfreundlichkeit der Besitzer, sowie die Sauberkeit und allen voran die Hilfsbereitschaft der Familie. Insbesondere des Katers Rambo . Auf ein baldiges Wiedersehen.
K
KrispEtIt
Leipzig, Deutschland
05/01/2020
“Zeit zum Entspannen”
Wir hatten wieder einen schönen Urlaub auf dem Auerhof bei Familie Fuchs. Die ruhige Lage sowie der atemberaubende Blick in den Kaiserwinkel laden zum entspannen und träumen ein. Die Gastgeber sind immer sehr zuvorkommen und kommen allen Wünschen nach. Gern kommen wir auf einen weiteren Besuch v… Mehr
B
Britzen2611
24/06/2019
“Immer wieder schön!”
Seit 1986 eins meiner oder eher unserer Lieblingsurlaubsziele! Wir kommen immer wieder gerne her, fühlen uns unbeschreiblich wohl hier! Es ist ein sehr herzlicher und freundlicher Familienbetrieb! Wir kommen wieder!
H
haraldpetra
Dittelbrunn, Deutschland
11/09/2017
“super schöner Urlaub”
sehr schöne Ferienwohnungen, neue Ferienwohnung Saubere Wohnung herzliche Familie - hat immer einen guten Tipp schöne Aussicht - schöne Almen - Wanderwege Die Lage ist super Walchsee könnte etwas mehr bieten...
U
Uschi H
Weil am Rhein
02/09/2017
“Erhohlung für Familie und Hund”
meine Familie hat in der Ferienwohnung Auerhof eine super moderne Ferienwohnung vorgefunden. Alles war sauber und geschmackvoll eingerichtet. Brötchenservice vor Ort. Freundliche Gastfamilie. Unsere Hunde hatten Freiheit pur. Wir können es nur wieder und wieder sagen. Einfach klasse. Jederzeit wied… Mehr
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