Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 600 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 600 Bewertungen von Tripadvisor
P
PressMember
Berlin, Deutschland
25/05/2026
“Ideal für Gäste mit oder auch ohne Kids!”
Oft sind Familien-Resorts für Reisende ohne Kids eher ein wenig strapaziös (so wie beispielsweise das Forest Park in der Nähe des Artus Resort, wo wir vor dem Artus logiert haben). Im Artus fühlst du dich auch ohne Kids sehr wohl. Weil hier verschiedene Massnahmen ergriffen wurden, die zur Entspann… Mehr
I
Ilka M
02/03/2024
“Ein super Hotel”
Wir waren zum zweiten Mal hier. Ein super Hotel. Es stimmt einfach alles. Personal sehr freundlich. Es wird wenig deutsch gesprochen, aber man kann sich trotzdem sehr gut mit allen verständigen, auch wenn das eigene englisch nicht so gut ist. Die SPA Behandlungen sehr zu empfehlen. Das Hotel sehr s… Mehr
J
jx7
Mainz, Deutschland
14/09/2023
“Super Familienhotel - Super Büffet, 2xHallenbad, 1xFreibad, Indoorspielplatz, Spielecke am Restaurant, Bach in der Nähe”
Wir waren im August mit unseren drei Kindern (4/6/8) acht Nächte im Artus Resort und es war super! Wir hatten extra ein Jahr vorher gebucht, weil wir unbedingt die einzige Suite mit zwei Schlafzimmern haben wollten. Es gibt zwar zwei Mal ein Family Studio Superior, aber eines davon ist 70 qm und h… Mehr
B
Balbina23
Rheinland-Pfalz, Deutschland
02/01/2023
“Bester Silvesterabend ever!”
Hier stimmt einfach ALLES! Sehr gut ausgestattetes Hotel mit einem ausgesprochen gutem Service. Personal in allen Bereichen freundlich und professionell, Essen lecker und abwechslungsreich. Der Silvesterabend war einfach super! Wir haben schon den nächsten Aufenthalt gebucht! Danke!
L
LivLikesTravel
16/06/2020
“Angenehmer Aufenthalt mit tollen Service”
Ich persönlich würde die Gesichts- und Körperbehandlungen empfehlen. Den Effekt danach lässt sich echt sehen - man fühlt sich erfrischt und entspannt was von der schönen Umgebung nur noch unterstützt wird. Einen schönes Reiseziel wenn mal das wohl verdiente Wellnesswochenende ansteht!
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