Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 43 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Bistrita
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 43 Bewertungen von Tripadvisor
S
Simona R
05/08/2016
“Schultreffen”
Ein kleines schönes Hotel aklimatisiert. Sehr nah an das Centrum der Stadt. Sauber und gepflegt. Historischer Stadtkern zu Fuß erreichbar. Eine schöne Aussenterasse. Freundliches Personal. Bis zur Evangelischen Kirche 10 Minuten Fußweg.
R
Raaty
Madrid, Spanien
28/08/2018
“Für eine Nacht ok”
Wir blieben in Bistritz (wie es früher hieß) nur eine Nacht, und haben nicht gefrühstückt. Kann es aber trotzt der altmodischen Innenausstattung empfehlen. Wir hatten keine Probleme zum parken, es wird aber morgens schnell voll da Angestellte von benachbarten Firmen auch dort parken. Man kommt beq… Mehr
M
Martinuzzi
München, Deutschland
24/10/2012
“alles o.k. und angemessen”
alles angemessen und in Ordnung. Da in meinem Zimmer kein Wireless Empfang war, bekam ich problemlos ein anderes auf der gleichen Etage, wo alles klappte. Check-in freundlich und schnell. Nachtwächter half selbstverständlich beim Gepäck tragen, da leider kein Lift vorhanden ist.Ruhig und recht zent… Mehr
K
KoebiHausi
Bukarest, Rumänien
09/06/2016
“Frühstück nicht mehr Zeitgerecht”
Nach einem schweren Tag kamen wir im Hotel an. Die Dame an der Rezeption war sehr freundlich. Die Zimmer sind einfach aber sauber. Nur am anderen Morgen war ich sehr enttäuscht. Das Frühstück war sehr spartanisch, keine Früchte, keine Joghurt, 70% war Fleisch aufgeschnitten. Dann das warme Essen, d… Mehr
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