Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 482 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 482 Bewertungen von Tripadvisor
A
Audrey S
London, Vereinigtes Königreich
01/07/2019
“Wunderschönes Hotel”
Mein Mann und ich verbrachten 6 Nächte im Royal Mirage. Es war reizend. Die Angestellten sind sehr hilfsbereit und nett. Das Frühstück war gut eine Vielzahl von Backwaren ect. Es ist leicht zu anderen Restaurants in der Umgebung und anderen Orten zu gelangen. Der Pool sah toll aus, obwohl wir ihn... Mehr
I
Ibrahim04
17/09/2014
“Preis/Leistungsverhältnis”
Ich war insgesamt sehr zufrieden mit dem gesamten Aufenthalt , Pool herrliche offene lange Stunden im Sommer. Customer Service toll war keine Klagen. Wir hatten miteinander verbundene Zimmer für meine Familie reiste ich mit vier Kindern. Also ich glaube, es ist ein ja zu diesem Hotel! ! !!
S
Spikeswife
Cornwall
22/03/2014
“Schön - könnte eine Generalüberholung vertragen.”
Mein Mann und ich waren hier für 5 Nacht Mini Moon. Es war sehr schön. Unser Zimmer war sauber und mit allem, was man so braucht, vielleicht nicht die 4 Sterne Niveau, das man hier in England, aber ausreichend. Das Essen war gut, und das Personal ist herzlich und einladend. Es gibt viele innerhal... Mehr
W
wbuchmayer
Genf
04/11/2010
“Beeindruckende Lobby, reich dekoriert”
Das Royal Mirasge Hotel (ehemaliges Sheraton) ist an perfekter Lage im Quartier HIVERNAGE gelegen. Somptuöse Eingangshalle und Lobby, reich dekoriert. Die Gebäude mit den Gästezimmern sind rund um den Swimmingpool gebaut, somit ist überhaupt kein Strassenlärm zu höhren. Die Zimmer bedürfen teilwe... Mehr