Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 315 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 315 Bewertungen von Tripadvisor
M
matsh659
Trelleborg, Schweden
06/08/2017
“Toller Aufenthalt”
Sehr schön und in guter Lage. Sehr schön und das Personal freundlich. Das Zimmer war sauber und das Badezimmer und die Dusche war großartig. Das Frühstück war sehr frisch und schmackhaft. Einen besonderen Dank an 1707-1788Kärnan in Helsingborg.
H
HPM2013
München
20/09/2024
“Nettes Hotel in Karlshamn”
Unser Zimmer war einfach eingerichtet, lag aber leider auf der Seite des Hotels, die zum Hafen und zur Hauptstraße zeigte. Es war in der Nacht eher unruhig. Man konnte, trotz geschlossenem Fenster jedes Fahrzeug und laut sprechende Personen von der Straße hören. Freie Hotelparkplätze sind nur eing… Mehr
B
Brigitte K
31/07/2022
“Maximal 3 Sterne Hotel aus den späten 80igern”
80iger Jahre Hotel, dessen max.3 Sterne aufpoliert werden müssen. Ausblick auf eime Fabrik. Unsaubere Reinigung des Zimmers. Stickiger Fitnessraum Freundliches Personal. Parken am Hotel ist möglich. Restaurant bietet nur.ein sehr reduziertes Angebot.
D
disis2016
15/09/2018
“Naja”
War bereits zweimal geschäftlich da. Frühstück ist mittelmäßig bis schlecht. Zimmer in Ordnung. Wahrscheinlich das beste Hotel in Karlshamm, aber besser anderen Ort und Hotel wählen. Service war aber okay. Restaurant nicht zu empfehlen.
W
willym262
Ultimo (Ulten), Italien
16/09/2013
“etwas langweilig”
Das Hotel war sauber und unser Zimmer verfügte über alles was man für einen Kurzaufenthalt braucht. Das Personal war sehr hilfsbereit und das Frühstück angemessen. Leider verfügt das Hotel über keinen eigenen Parkplatz. Wir mussten unseren Wagen in einem Einkaufszentrum parkieren.
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