Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 26 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 26 Bewertungen von Tripadvisor
G
gisamaier
Mannheim, Deutschland
04/10/2018
“Gelungener Kurzurlaub”
Vor wenigen Tagen verbrachten wir eine kleine Auszeit in dem liebevoll geführten Cucagna mit angeschlossenem Restaurant und einer Bar. Unsere Fewo mit sonniger Außenterrasse war sehr sauber, zweckmäßig und gemütlich eingerichtet, es fehlte an nichts. Besonders hervorzuheben ist die freundliche Bet… Mehr
3
337walterb
Disentis, Schweiz
14/02/2018
“Valentinstag ”
Das Essen wie immer einfach delikat. Ein purer Genuss. Die Bedienung durch die Inhaberin ein Zauber von Höflichkeit und Vergnügen. Dies sollte die Dame an der Bar als Vorbild nehmen. Das wäre dringend nötig. Schade denn diese Dame zerstört das schöne harmonische Gesamtbild.
4
476ursk
Reinach, Schweiz
03/09/2015
“Perfekte Alternative”
Eigentlich waren 4 Tage Skitouren geplant gewesen, wegen Lawinengefahr blieben wir dann im Hotel, was wir überhaupt nicht bereut haben. Wir hatten ein grosszügiges Zimmer, die Bedienung war freundlich. Die drei Tage dort waren ein Genuss.
M
madulu
Saverne, Frankreich
09/05/2015
“In Ordnung”
Das Zimmer ist in Ordnung. Das Hotel hat jedoch dringend ein upgrate nötig. Es ist in den Gängen düster und erinnert an einen Bunker. Der Service ist freundlich. Zum Frühstück gab es Brötchen vom Vortag, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Die Bar ist rustikal und unkompliziert.
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