Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 152 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Disentis/Mustér
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 152 Bewertungen von Tripadvisor
7
708wernerw
Zürich, Schweiz
21/10/2022
“Top Hotel für Hund und Familie”
Unsere Freunde aus dem Wasserhundeclub haben ein Wanderweekend organisiert, das in diesem Hotel stattfinden durfte. So haben wir das Hotel kennengelernt. Die Mitglieder des Clubs wurden mit ihren Hunden auf dem gleichen Stock einquartiert. Im Zimmer war ein Kissen, zwei Fressnäpfe und ein paar Hund… Mehr
E
EliasA1356
05/03/2022
“Tolles Gesamtpaket, nette Leute und leckeres Essen”
Es ist ein tolles, Familien- aber auch Päärchenfreundliches Ressort. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Talstation, welche in ein aufregendes alpines Skigebiet führt. Pizza gibts vom Weltmeister höchstpersönlich und im Steakhouse wird auf offenem Feuer grilliert. Das Catrina Resort ist Landsch… Mehr
R
Resort08533323971
Basel, Schweiz
03/09/2023
“Schönes Resort in unmittelbarer Nähe zur Talstation”
Sehr schönes, sauberes Resort direkt bei der Talstation. Sehr geschätzt haben wir, dass wir eine Ferienwohnung nur für zwei Nächte (Wochenende) buchen konnten. Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Einziger Wermutstropfen: In der ansonsten gut ausgestatteten Wohnung gibt es weder Seife, noch Shampoo. U… Mehr
N
Nisi94
Bern, Schweiz
05/08/2022
“Sehr schöner Aufenthalt mit ein paar Macken”
Wir waren 6 Erwachsene, welche ein verlängertes Wanderwochende im Catrina Resort verbracht haben. Wir haben ein Appartment gebucht und da wir 6 Personen waren, war es vom Preis i.O. Das Appartment ist grundsätzlich sehr schön, jedoch stösst es Grössentechnisch schnell an seine Grenzen (relativ eng)… Mehr
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