Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 46 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 46 Bewertungen von Tripadvisor
J
Joseph B
Dublin, Irland
19/06/2017
“Joseph Byrne Gruppe”
2 nd Zeit zum Aufenthalt in diesen Apartments. . . Die Angestellten waren außergewöhnlich dies Jahr wieder. . . riesig tnx an alle vor allem Alison. . Allie und Nick hat den Besuch so einfach. . . Gruppe von 20 plus und nichts war zu viel Mühe. . . Ferienwohnungen, direkt am " Das Cabo Roig Strip... Mehr
R
rossie1938
Bray, Irland
22/05/2017
“Ein Platz an der Sonne par excellence”
Meine Frau und ich hatte schon Urlaub in diese begehrtesten Apartments - - insgesamt haben wir waren für 6 Wochen . Tony und seine sehr kompetent Personal [ Ali, Nik , Joe und Allison ] waren sehr hilfsbereit und immer zur Stelle, um uns behilflich zu sein. Wir haben vor zurückzukehren , wieder i... Mehr
B
Borkijazmo
Slough, Vereinigtes Königreich
19/02/2017
“Ausgezeichnete Lage und Preis/Leistung”
Dieses ist ein 2-Schlafzimmer Appartement war super Preis-Leistungs -Verhältnis. Es liegt direkt an der Promenade, nahe dem Strand, Restaurants und Geschäfte. Sehr geräumig mit einem großen privaten Balkon. Alle nötigen Annehmlichkeiten aber bringen Sie einen Fön. Alle Englisch TV zu.
C
Carl R
26/10/2016
“Golf Urlaub”
Apartments mit 2 Schlafzimmern, aber sehr klein, die Betten waren okay, Apartment wo sauber, aber etwas altmodisch um ehrlich zu sein. Alles kostet extra aus Toilettenpapier zum WiFi und so muss man auch dafür bezahlen. Der Vorteil ist, dass es sehr Naturhafen für den Strip. Kleine Sonne und der ... Mehr
29/09/2016
“Einfach”
Sehr einfaches Apartment, in dem wir übernachtet. Keine Zimmermädchen. Fernseher funktionierte nicht. Das Personal im Allgemeinen hilfsbereit aber unterbesetzt. Die Preise an der Bar gut. Praktische Lage für Bars und Restaurants. Nehmen Sie nicht die Frau wie kein Komfort.