Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 328 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 328 Bewertungen von Tripadvisor
P
Pioneer54139553962
17/03/2019
“Sehr gut”
Unterkunft und Service für 7 Personen waren sehr gut. wir können alle Punkte nur mit sehr gut bewerten. Die Lage mit Aussicht über Kapstadt, tolle Nachtsicht über die Bucht. Wir haben dies zum Abschluss unserer Reise sehr genossen.
K
Klaus D
Odenthal
24/09/2014
“Top Location für Cape Town”
Wir habe mit einer Familie (5 Personen) im September hier 4 Nächte verbracht. Die Location am Fuße des Tafelberges liegt in einer sicheren Wohngegend nur ca. 10 Auto Minuten vom Stadtzentrum entfernt. Allerdings finde ich die Bezeichnung Woodstock irreführend, da es bis dahin doch noich ca 3 Km sin… Mehr
S
Stefàn S
18/03/2026
“Entspannend und komfortabel”
Wir waren vier Paare, die 2 Zwei-Zimmer-Wohnungen für vier Nächte gemietet. Wir waren alle sehr zufrieden mit unserem Aufenthalt, die Wohnungen waren gut ausgestattet, sehr sauber, hell und hatten Balkone und einen sehr schönen Blick über Kapstadt. Keine Geschäfte oder Restaurants zu Fuß erreichbar… Mehr
J
jlino125340
24/02/2026
“Erstaunlich”
Meine Familie und ich genossen unsere Erfahrung in Ihrem Apartment zu bleiben. Die Wohnung war sauber, organisiert und sehr einladend. Wir fühlten uns wirklich zu Hause. Meine beiden Kinder waren begeistert und bewegten sich sicher durch das gesamte Haus und hatten Zugang zu den verfügbaren Spielze… Mehr
H
hsaner281243
12/11/2023
“Accomodation for five Nights”
Gute und ruhige Lage, schöne Aussicht und nicht weit vom Zentrum entfernt.Sichere Gegend. Als 3-Bett Apartment für drei Paare ungeeignet, weil nur zwei Zimmer einen guten Standart aufweisen. Das dritte Zimmer mit nur einem Fenster auf eine Wand im Abstand von 1m gleicht eher einem Abstellraum.
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