Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 2863 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 2863 Bewertungen von Tripadvisor
I
Ira O
14/02/2026
“Hervorragend 👌🏼”
Unser Aufenthalt im Ritz Garden Hotel in Istanbul war einfach außergewöhnlich und in jeder Hinsicht fünf Sterne wert. Vom ersten Moment an haben wir uns willkommen, wertgeschätzt und rundum wohlgefühlt. Das Hotel überzeugt mit Eleganz, Sauberkeit, exzellentem Service und einer Atmosphäre, die Luxu… Mehr
C
Christian G
10/12/2025
“Wunderschönes Hotel mit erstklassigen Personal”
Wir hatten eine wunderbare Zeit im Ritz-Carlton Hotel. Angefangen vom Security Personal bis zum Housekeeping, kann ich nur sagen: TOP Besonders hervorzuheben ist der Concierge Samil. Jeder noch so kleine Wunsch wurde sofort, mit Herzlichkeit, erfüllt. Das Frühstücksbuffet ein Traum. Zusammengefasst… Mehr
S
Seyra S
17/12/2024
“Ein perfekter Aufenthalt - sehr empfehlenswert”
Ich möchte besonders das Hotelpersonal insbesondere Herr Seckin loben, das meinen Aufenthalt unvergesslich gemacht hat. Von der ersten Minute an wurden wir herzlich von Herr Seckin empfangen und rundum hervorragend betreut. Das gesamte Team war stets freundlich, aufmerksam und professionell - egal… Mehr
F
Freedom10246062117
06/05/2024
“Professionelle Mitarbeiter”
Nicht nur die Lage sonder auch das Personal ist für das wohlfühlen der Gäste in einem Hotel wichtig, darum möchte ich hier ein Dankeschön an der Herrn Seckin von der Rezeption aussprechen.
S
Semra K
29/12/2024
“S.p.A. Frau Rasti !!!”
Sehr sauber, sehr professionelle Mitarbeiter, tolle Aussicht, gute Ausstattung.. unbezahlbare S.p.A. Bereich .. tolle Düfte .. Frau Rasti ist die beste Masseurin die ich kennengelernt habe .. Mann sollte es erleben .. wir kommen bestimmt wieder ..
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