Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 23 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 23 Bewertungen von Tripadvisor
H
hudson8815
Hudson, Michigan
09/04/2016
“Toller Familienurlaub!”
Tolle Wohnung. Wunderschön eingerichtet. Toller Besuch für Familienmitglieder, die von 3 verschiedenen Staaten. Ich würde es jedem empfehlen. Es war Ende der Saison und so war es ruhig und das war perfekt für dieses Treffen!
B
bradt552
North Aurora, Illinois
11/02/2016
“Wunderschöne Ferienwohnung, perfekte Lage”
Wir kommen zu einem Skiort in Colorado jeden Winter. Diese Wohnung war mit Abstand das beste Hotel, in dem wir je gewesen sind. 5 Minuten zu Fuß zur Gondel. Das Zimmer war perfekt vorbereitet, alle 3 Schlafzimmer haben Badezimmer gibt es auch ein Familienzimmer mit 2 Einzelbetten besitzen. Dieses H… Mehr
T
Tudalu
Tulsa, Oklahoma
25/03/2015
“Perfekter Familienurlaub!”
Wir sind eine 4-köpfige Familie, die Spring Break. Die Wohnung war perfekt! Sauber, praktisch, komfortabel, schön eingerichtet, wundervolle Aussicht, überdachte Parkplätze, WIFI, w/d in der Wohnung, perfekt Pool/Whirlpool, alles in allem - guter Wert!
R
RoadDog404
Marietta, Georgia
28/03/2014
“Ziemlich gut ...”
Zum ersten Mal in meinem Leben habe ich durch einen zentralen Restaurant-Bar , kompatibles Surround-Stereo. Alles war okay und wir bekamen günstige Aufzüge und 'Boot Bucks. Wir waren in der Einheit S13 mit einem 2/2 ist aber beide Schlafzimmer haben Doppelbetten. Dies könnte ein Problem haben, da w… Mehr
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