Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 1480 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Orlando
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 1480 Bewertungen von Tripadvisor
M
monikasS5353SM
25/08/2024
“Schönes Resort für Freizeitparks”
Wir waren 3 Nächte im Disney Swan. Check-in problemlos. Zimmer und Betten ausreichend groß für 2 Erw. und 2 Kinder (11 und 7). Hatten auch einen kleinen Balkon. Das Zimmer war direkt bei den Aufzügen, aber man hörte hier überhaupt nichts. Weder die Aufzüge, noch die Nachbarzimmer. Man ist in Orland… Mehr
L
LightPacker736199
14/07/2023
“Schönes Hotel, aber Preis-Leistung stimmt nicht.”
Wir waren mit der Familie 5 Nächte im Swan. Alles in allem ein schönes Hotel, welches natürlich durch seine direkten Verbindungen zu den Disney Parks besticht. Die Mitarbeiter der Rezeption hatten leider aber von vielen Dingen keine Ahnung und es passierte uns leider mehr als 1x, dass wir grundlege… Mehr
F
flydirect
München, Deutschland
19/09/2025
“Sehr teuer , aber wenig Leistung”
Wir haben uns dieses Mal wieder für das Walt Disney SWAN entschieden . Der Grund war es ist ein Luxury Resort und Berechtigt deswegen zum Early Park entry und extended Evening Hours ! Ausserdem liegt das Hitel verkehrsgünstig zwischen zwei Parks mit Boot Service gut zu erreichen . Wir haben es mit… Mehr
B
blumenliebhaberin
24/10/2022
“Disney Gäste zweiter Klasse”
Wir sind bereits mehrere Male im Swan oder Dolphin gewesen, weil es direkt im Disney Gelände liegt und (bisher) in das Disney Shuttle System integriert war. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Es gibt zwar noch Busse, aber die halten nicht mehr vor den jeweiligen Parkeingängen, sondern weit entfern… Mehr
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