Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 1728 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre geräumigen und komfortablen Zimmer aus
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 1728 Bewertungen von Tripadvisor
V
visionsx
Dasing, Deutschland
05/07/2019
“Tolle Appartement-Anlage, sehr zu empfehlen”
Wir bevorzugen auf unseren Reisen Appartements oder Häuser, mit voll ausgestatteter Küche mit der Möglichkeit, sich auch mal selbst zu versorgen. Wir haben uns das Outrigger Waipouli Beach aus zwei Gründen heraus gesucht: 1. Das Preis-/Leistungsverhältnis 2. Die Lage... Da wir Kauai schon vorher k… Mehr
M
MarkusKocsis
Möhlin, Aargau, Switzerland
25/10/2022
“Geplanter Aufenthalt im Waipouli”
Rezeption war leider nicht besetzt, da wir um 19 Uhr Angekommen sind. Haben jedoch alle Unterlagen erhalten und am nächsten Tag machten wir den Rest der Anmeldung. Die Pool und Gartenanlage ist Gepflegt und gut Geeignet für Familien. Das Interne Restaurant ist durchzogen, kleine Karte und das Essen… Mehr
F
Fans_of_Maine_Coon
Steinheim, Deutschland
24/10/2017
“Aus der Not hier gelandet und waren begeistert”
Weil unserer Hotelbuchung auf Kauai nicht funktioniert hatte, mussten wir uns vor Ort kurzfristig um eine Alternative bemühen. Mangels Alternativen haben wir eine große Ferienwohnung für 5 Tage gemietet und wurden nicht enttäuscht. Neben einem hervorragenden Blick aufs Meer ließ die Ausstattung ke… Mehr
C
CapitalAux
12/08/2016
“Schönes Resort, aber mit Nachteilen.”
Bin hier mit meinen Eltern und haben eine traumhafte Ferienwohnung mit einem grandiosen Ausblick auf das Meer. Doch hier schon das erste Problem den ganzen Ausblick konnte man nicht genießen da man eine Tür nicht öffnen durfte da diese kaputt ist (sollte man vielleicht bevor die nächsten Gäste eint… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen