Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 196 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Goshen
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 196 Bewertungen von Tripadvisor
H
HamburgLalli
Hamburg, Deutschland
26/02/2012
“Es war wieder toll!”
Meine Frau und ich waren jetzt das zweite Mal dort und es war wieder super toll. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich, die Zimmer sind gut ausgestattet und werden immer sauber gehalten. Was wir zusätzlich sehr gut finden, ist wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter lange haben und die Mitarbeiter nicht a… Mehr
H
HamburgLalli
Hamburg, Deutschland
03/09/2009
“Courtyard by Marriott Goshen / Best Hotel in Goshen Indiana”
Das Einchecken sowie das spätere Auschecken nach 16 Tagen Aufenthalt ging sehr schnell und unkompliziert. Nicht nur die Zimmer, sondern das ganze Hotel ist super clean. Die Damen von der Reinigung haben es echt drauf. Die Ausstattung des Hotels ist up to date und die Betten sind komfortabel. Die be… Mehr
J
Judy39
Terre Haute, Indiana
14/07/2017
“"angenehm älteres Hotel"”
Das Personal war freundlich und angenehm. . Hotel ist schon etwas älter, aber sauber und war unter $ 100 . Das Frühstück war gut, es gab eine schöne Auswahl an Speisen. Es entsprach unseren Bedürfnissen für einen kurzen Aufenthalt in einer kleineren Stadt. Der Poolbereich scheint auch älter wie die… Mehr
B
bobbU2839RW
30/04/2017
“Ziemlich gut Ort zum übernachten”
Ein gutes Hotel für unter $100 insgesamt. Sauberes Zimmer. Freundliches Personal. Älteres Hotel mit keinen Aufzug. Wahrscheinlich am besten geeignet für Geschäftsreisende. Restaurants und Geschäfte sind zu Fuß zu erreichen. Ziemlich gutes, warmes Frühstück, aber nichts Besonderes.
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