Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 834 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Bartlett
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 834 Bewertungen von Tripadvisor
M
M_Power11
Gießen, Deutschland
01/08/2016
“Preis-Leistung: sehr gut!”
Unser Appartement war großzügig gestaltet und sehr sauber. Da störte es uns nicht, dass alles etwas in die Jahre gekommen ist. Alles war in Ordnung und alle elektronischen Geräte haben einwandfrei funktioniert. Das Parken ist direkt vor den Wohnungen möglich. Das Check-In-Personal und alle anderen … Mehr
K
Karsten L
Hamburg
25/11/2010
“Und wieder nicht enttäuscht worden....”
Da wir im letzten Jahr schon sehr zufrieden mit dieser Apartment-Anlage waren, hatten wir erneut gebucht. Wir haben es nicht bereut. Das Apartment ist groß und ideal für Selbstversorger mit vollständiger Küche + Zubehör ausgestattet. Es gibt ein Schlafzimmer und ein ausklappbares Schlafsofa im Wohn… Mehr
V
Voorogg
Erfurt, Deutschland
03/10/2016
“Gut für guten Preis, ansonsten schnell mangelhaft.”
Kein schlechtes Hotel wenn man eine guten Preis bekommt. Wir haben ~130$ pro Nacht für ein Doppelzimmer mit Kamin und Ausblick bezahlt (Haus: Zürich). Die Zimmer habe eigentlich alles was man benötigt und noch etwas mehr. Kühlschrank, Mikrowelle, Toaster sowie Waschmaschine und Trockner. Bei uns v… Mehr
S
Steve_Hadi
Wesseling, Deutschland
17/11/2011
“Gutes Konzept, aber Modernisierung verpasst”
Das Nordic Village Resort ist eine große Anlage mit Ferienwohnungen. Die Anlage ist schön in die umliegende Natur integriert. Von außen machen die Häuser noch einen guten Eindruck, aber innen ist die Zeit in den Sechzigern stehen geblieben. Die Wohnung war durchaus sauber, aber durch den "angestaub… Mehr
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