Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 514 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Chelan
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 514 Bewertungen von Tripadvisor
B
ballardboy
Seattle, WA
30/07/2006
“Tolles Hotel für einen Familienurlaub”
Ich reise sehr viel und versuche so oft wie möglich in BW-Hotels unterzukommen, um Punkte für ihr Bonusprogramm zu sammeln. Ich habe zwar keine Ahnung wie das funktioniert, ab meine Frau kennt sich damit aus. Sie tauschte meine Punkte für sechs Übernachtungen im Lakeside Lodge. Ich rechnete damit, … Mehr
C
Clancy123
Missoula, Montana
29/06/2006
“Lake Chelan Best Western”
Ich habe gerade ein paar herrliche Tage im Best Western Lakeside verbracht. Das Hallenbad hatte eine Glasschiebetür, die eine fantastische Aussicht auf den See erlaubte. Es gab zudem 2 Hot Tubs, ein Pool im Freien, Rasenfläche mit Sonnenstühlen und wenn man sich im Schatten erholen wollte, große Bä… Mehr
S
schumachera82
Mels, Schweiz
06/09/2016
“Na ja .... ”
Die Werbung ist top aber das Hotel ist Flop .... Das Hotel ist die in Jahre gekommen das gratis Welan lässt zu wünschen übrig auch das Frückstück muss man alles aus Plastikgeschirr essen ...Das Preis und Leistungsverhältnis in diesem Hotel stimmt in meinen Augen überhaupt nicht .
E
EDVM96
Hildesheim, Deutschland
19/06/2010
“Nettes aber teures Hotel”
Das Best Western Lakeside Lodge and Suites befindet sich unmittelbar am City Park in fantatsischer Lage am Lake Chelan. Darum ist es vermutlich auch so teuer, zudem ist es das einzige Kettenhotel im Ort. Parken ist kostenlos, jedoch ist der Parkplatz recht klein und schnell voll. Das Zimmer entspra… Mehr
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