Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 1693 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Greater Manchester
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 1693 Bewertungen von Tripadvisor
S
Sap03
Starnberg, Deutschland
08/03/2016
“Super Preis-/Leistungsverhältnis”
Sehr, sehr nettes Personal und in einer guten Lage. Die Zimmer sind total in Ordnung. Das Frühstück ist sein Geld wert. In der Nähe gibt es nette Restaurants und eins der vielen Ausgehviertel ist auch nah.
C
costelloe63
London, Vereinigtes Königreich
04/08/2017
“Gute Nacht Garantie ist honoriert”
Sehr gutes Hotel und sehr aufmerksames Personal. verwöhnt von einem sehr laut Gruppe von Personen untergebracht in einem Anzahl der Zimmer ( aber hauptsächlich dem Flur) auf meiner Etage. Kinder unbeaufsichtigt lang heftig an meine Tür. Beschwerte mich an der Rezeption und den sehr professionell Ma… Mehr
H
Hiv7
Kalsdorf bei Graz, Österreich
24/05/2017
“Solide, Günstig, aber noch Potential”
Waren 4 Nächte in diesem Hotel. Lage gut, Personal kann freundlicher werden und sich redlich mehr bemühen. Zimmer passt, Frühstück ist gewöhnungsbedürftig mit Potential nach oben. Sonst solide... Würde beim nächsten Mal ein anderes Hotel präferieren.
M
MichM1982
Stuttgart, Germany
04/01/2017
“Neues, modernes Hotel”
Solide, fairer Preis, sehr zentral. Recht neu, gute Lage - liegt direkt an der Brücke nach Manchster. Zu Fuß ca. 15 min in die Innenstadt und zur Deansgate Station (Zug zum Airport). Frühstück ein wenig teuer. In dem Pubs bekommt man für 3,50 Pfund auch ein Full English Breakfast. Zimmer gut g… Mehr
S
Stacy C
Derbyshire, Vereinigtes Königreich
06/08/2017
“2. Besuch”
Gut Premier Inn mit toller Ausstattung. Einziges Problem ist, dass es hier keinen Absetzung für das Gepäck etc. so haben zu Fuß vom Parkplatz. Seien Sie vorsichtig mit dem Auto Park benutzen auch wie sie haben nur spezielle Preise in einem.
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