Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 330 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 330 Bewertungen von Tripadvisor
D
donncaniels
Manchester, Vereinigtes Königreich
20/06/2024
“Aparthotel für mich de led! 👍”
Was für ein Erlebnis! Sie fragen sich vielleicht, warum wir in der Stadt übernachten, wenn wir doch weniger als sechs (6) Meilen vom Stadtzentrum entfernt wohnen? Ein Tapetenwechsel – wir hatten ursprünglich eine Nacht gebucht, haben dann aber auf zwei (2) verlängert, da die Gläser in der ersten … Mehr
A
Abraham H
Birmingham, Vereinigtes Königreich
06/11/2023
“Habe einen Wow-FAKTOR erhalten.”
Ich und meine Familie wohnen von Oktober bis 2. November in diesem Aparthotel in der Straße 31 und gleich an der Rezeption wurden wir vom Rezeptionisten namens Adam herzlich willkommen geheißen, der uns sofort eincheckte und uns mitteilte, dass unsere Reservierung auf ein Executive-Hotel mit zwei S… Mehr
G
Gill B
Henley-on-Thames, Vereinigtes Königreich
08/06/2023
“Fantastisches Zimmer!”
Tolle Lage, Küchenausstattung, bequeme Betten, gutes Ein- und Auschecken! Mir gefiel die Einrichtung, viel Platz für ein Einzelzimmer mit Doppelbett, gute Verdunklungsjalousien, ich würde nichts ändern und würde auf jeden Fall wiederkommen! !
H
Haseeb779
13/09/2022
“Tolles Personal sehr hilfsbereit”
Ich möchte Chloe und Mel, der Rezeptionistin im Hotel, nur ein großes Dankeschön sagen. Sie waren sehr höflich und hilfsbereit beim Einchecken und führten mich zu meinem Zimmer. Ich werde dieses Hotel auf jeden Fall weiterempfehlen
7
79dominicp
09/09/2022
“Freundliches Personal”
Vielen Dank an Michael und Chloe, die so nette Mitglieder des Mitarbeiterteams von Staycity sind, das Zimmer war fantastisch und der Service war genau richtig. Kann es jedem empfehlen, der in Manchester übernachten möchte. Lage gut tambien
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