Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 504 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 504 Bewertungen von Tripadvisor
S
SchroedingersK
Nürnberg, Deutschland
25/08/2015
“Bestes Premier Inn in dem ich je übernachtet habe.”
Ich habe schon in verschiedensten Premier Inns in ganz GB übernachtet. Ich buche Hotels dieser Kette gerne, weil man eigentlich immer einen gewissen Standart bekommt. Dieses Premier Inn ist in dieser Hinsicht absolut überdurchschnittlich. Die Räume sind sehr durchdacht eingerichtet und vorallem in … Mehr
A
Alex K
03/08/2017
“Ausgezeichnet”
Entspricht der Standard für die meisten Premier Inns. Es war sauber, modern, und es war überraschend geräumig, mit einer verglasten Duschkabine eher als eine Badewanne und Duschvorhang. Das Bett war, wie immer, komfortabel. Die Beefeater gehört nicht zu den Premier Inn, aber ist nur ein kurzer Spaz… Mehr
K
Karen G
Bishops, Stortford, Herts,
02/08/2017
“Übernachtung”
Wir übernachten in der Premier Inns regelmäßig wie sie sind praktisch und können auf die sie sich stützen, haben ein gutes Niveau. Der Angestellte an der Rezeption (Adjit) in Cardiff East war extrem hilfsbereit, die allgemein insgesamt war das Hotel von dem üblichen, hohen Standard für Sauberkeit u… Mehr
M
Martin F
Greetham, Vereinigtes Königreich
02/08/2017
“Alles in allem war es gut aber das Bett war nicht gut”
Wir hatten insgesamt ein guter Aufenthalt. Ankunft Die Rezeption, das Zimmer, Wi - Fi, Essen - alles bis zu den üblichen Premier Inn Standard. Das einzige Problem war das Bett, das ist ein Premier Inn starkes Merkmal in deren Werbung! Die Matratze war abgenutzt. Big Valley in der Mitte, die sorgten… Mehr
F
Fred I
Sheffield
23/07/2017
“Es ist ein Premier”
Das Erste, was jedoch keine Badewanne. Ich mag ein Sonnenbad nehmen. Das Zimmer war sauber und ordentlich bis zu üblichen, hohen Standard der Premier Inn. Schwer zu finden was zu meckern über. es Bleibt glaube. Draußen Fensterbänke voller Spinnweben. einem Zoll von Schimmel unten Dusche. Das Hotel … Mehr
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