Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 851 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 851 Bewertungen von Tripadvisor
T
Tom Luca H
05/05/2026
“Schönes Hotel”
Sehr schönes Hotel kann ich weiterempfehlen und sehr nettes Personal
A
ady d
22/10/2025
“Erholsamer,ruhiger Urlaub mit Familie”
Haben in Sun Queen gebucht gehabt,im Nebengebäude,was dies Jahr renoviert wurden ist,Zimmer sind modern/schön eingerichtet,im minibar gibt nur Wasser. Alles im Hauptgebäude kann mitgenutzt werden! Animationsteam ist super,Nastja ist sehr freundlich. An der Bar ist Embru positiv aufgefallen!
N
Navigator67463191550
Deutschland
31/05/2024
“Wunderbares Hotel, empfehlenswert. Gerne wieder.”
Mir gefällt das Hotel sehr. Das Essen ist lecker und abwechslungsreich. Die Animation Shows am Abend waren sehr toll. Man hat jeder Zeit verschiedene Aktivitäten gehabt die man von den Animatören machen kann. Für die Kinder gab es auch tolle Aktivitäten. Von klein bis groß sehr beschäftigende Aktiv… Mehr
L
Lubov L
25/05/2026
“Gutes Essen, tolle pools nur kleines Angebot für kinder”
Der Service ist klasse. Ist sehr bemüht alle wünsche zu erfüllen. Leider sind für kleine kinder keine wasserspielmöglichkeiten. Rutsche ist erst ab 12 und kleinkindrutsche ist nur auf den 2 Wiesen. Im kids Club läuft viel der Fernseher, dehalb haben wir versucht nicht so oft dort hin zu gehen. Da… Mehr
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