Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 100 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 100 Bewertungen von Tripadvisor
D
Dhru121
18/12/2019
“Exzellenter Service”
Der Geschmack des Essens war ausgezeichnet und der Service Ihres Personals (Ravi Kumar und Miss Dinu und Sagar und Bharat Ji) war auch ausgezeichnet. Ich liebe das Essen und den Service, der mir geboten wurde. Das Zimmer ist auch fabelhaft Ich mag das Innere des Zimmers. Und die Anlage, die mir zur… Mehr
P
psukhadiya
18/12/2019
“Exzellenter Service”
Leckeres und gutes Essen Schnelle Lieferung Sehr höfliches und hilfsbereites Personal Herr Ravi Kapitän und Herr Sagar Kapitän und Frau Dinu Kumari. . ! ! Guter Ort, um mit Familie und Freunden zu besuchen. Empfohlen, sollten Sie versuchen. .
1
199ansarp
Dewas, Indien
17/11/2019
“Zuhause in der Ferne”
Was für ein Hotel, in der Hauptlage gelegen Zimmer sind geräumig und ordentlich. Die Mahlzeiten sind einige lecker und lecker. Herr Ashish Panwar ist Eigentümer des Anwesens. Er ist sehr nett und führt unseren Gast für einen Aufenthalt von 02 Tagen im Shri Ram Jodhpuram Empire. Sehr zu empfehlen fü… Mehr
A
AshwinS436
Nagpur, Indien
30/11/2019
“Fahrt nach Jodhpur”
Ich besuchte Hotel am Dtd. 07/11/2019. Sie begrüßten mich mit Begrüßungsgetränken und erklärten mir die Regeln der Hotels. Die Zimmer sind sehr gut und der Service ist nett. Das Frühstück ist abwechslungsreich und der Test war sehr gut. Ich empfehle Reisende für den Aufenthalt
S
sssdgn
Jaipur, Indien
12/09/2019
“Ausgezeichnete Lage und perfekter Service ----”
Hotel Shri Ram Empire kann eine sehr gute Wahl für eine sehr sein komfortabler aufenthalt in jodhpur, in bester lage, 12 vi road choraya (12. straßenkreis), direkt gegenüber dem baraktulaah khan stadion gelegen, bietet dieses hotel geräumige zimmer und perfekten service. großer Flachbildfernseher,… Mehr
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