Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 1500 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Mendoza
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 1500 Bewertungen von Tripadvisor
A
Andreas S
Wil, Schweiz
24/04/2017
“Zentral”
Das Hotel NH Mendoza Cordillera liegt sehr zentral in Mendoza. Ansonsten bietet es nichts, weshalb man hier absteigen sollte. Es gehört zu einer Hotelgruppe und erfüllt entsprechend ein Mindestniveau. Das Morgenessen war gut, der Service freundlich
B
Basis
Bonn
10/04/2019
“Falsche Abrechnung und völlig unzureichendes Early Bird Frühstück”
Liegt sehr zentral. Zimmer sind in Ordnung. Uns wurde für unsere Gruppe von ca 60 Gästen ein Early Bird Frühstück um 06:30 Uhr zugesagt. War ein absoluter Reinfall. Der Kaffee war sofort aus, eine Bedienung ließ sich nicht blicken, und geboten wurde im wesentliche Mir wurde beim Auschecken eine Re… Mehr
W
Wolfgang S
Velbert, Deutschland
15/04/2017
“akzeptabel für wenige Tage”
Freundliches und hilfsbereites Personal, Beim Frühstück nicht alles frisch, nur zögerliches Nachlegen. Zimmer sauber und in Ordnung. Lage in der Stadt sehr gut. Akzeptabel für Einzelreisende oder Paare
I
Irenehufnagel
Frankfurt am Main, Deutschland
12/12/2016
“mittelklasse”
relativ ruhig am Park zentral gelegen , Kettenhotel -so ist der Service, Zimmer mittelklasse , aber alles vorhanden , als Übernachtungshotel eher für Geschäftsreisende geeignet weil sehr sachlich , leider kein Pool
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