Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 93 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 93 Bewertungen von Tripadvisor
A
aylin K
07/01/2025
“Wunderschönes Resort, erstklassiger Service, leckeres Essen, Traumstrand in ruhiger Idylle. Ich komme definitiv wieder!!”
Besonders hervorheben möchte ich die Manager,Ahmad (Restaurant)&Ebrahim (Strandbar). Wer nach Entspannung in einem schönen Ambiente sucht ist hier an der richtigen Adresse. Das wird definitiv nicht mein letzter Besuch im Zen Resort
B
Bernd K
15/06/2024
“Klasse Urlaub”
Die Zimmer sind gut ausgestattet und sauber. Das Personal ist sehr zuvorkommend und freundlich ( auf jedes Anliegen wird sofort reagiert).Das Essen im Restaurant ist sehr lecker! Wir können das Hotel ohne bedenken weiterempfehlen und kommen gerne wieder.
J
Jacqueline K
04/06/2024
“Jaz Aquamrine schönes Hotel”
Das Jaz Aquamarine Hotel ist ein sehr schönes Hotel. Das Essen ist sehr gut und auch die Cocktails sind sehr gut. Die Lobbybar ist sehr gemütlich und auch der Service ist sehr gut, ganz besonders Ahmed ElSayed. Das Hotel können wir nur weiterempfehlen.
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