Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 4515 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Fort-Mahon Plage
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 4515 Bewertungen von Tripadvisor
D
Diana W
Brüssel, Belgien
12/04/2017
“Des bons moments”
Eine tolle Zeit, Schwimmbad oft überfüllt. Wir hatten Glück, dass nicht so viel los war, aber als dann die Ferien begonnen hatten, war die Hölle los. Würde ich im Sommer nicht buchen. Vor Ostern geht gerade noch.
R
rikekmllr
Wolfenbüttel, Deutschland
06/07/2018
“Mehr als in Ordnung!”
Wir waren alle als Freunde (17-20 Jahre alt) dort und hatten ein Doppelhaus für 10/12 Personen gebucht. Die erste Hürde war das Einchecken, da die Leute an der Rezeption kaum englisch sprachen. Wir hatten eine sehr coole Zeit dort, die Häuser sind zwar klein und unsere Spülmaschinen haben nicht ri… Mehr
G
Guy B
25/08/2017
“Schöne Anlage. ”
Anlage sehr schön. Haus war in Ordnung. Kleine Mängel waren vorhanden wie Verdunkelung war abgenutzt leichte Flecken auf dem Teppich. Aber wer sucht der findet immer was. Sein Urlaub sollte mann genießen und nicht nur Fehler suchen. Schwimmanlage schön, aber für meinen Geschmack etwas zu klein. Vie… Mehr
A
A6R4Ch
Bern, Schweiz
03/10/2015
“Unverändert gut”
Nach 2001, 2004, 2009 besuchten wir auch dieses Jahr Ferienanlage in Fort Mahon. Erfreulich ist, dass die Anlage und auch die Ferienhäuser gut unterhalten werden. Niveau somit unverändert hoch. Der Preis im Herbst entspricht dem effektiven Gegenwert, in der Hochsaison ganz klar zu teuer für was es … Mehr
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