Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 346 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Cesenatico
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 346 Bewertungen von Tripadvisor
G
Gilbert S
16/11/2016
“Perfekt”
Super Hotel aller Komfort sehr schöne Zimmer mit Balkone sehr freundliches Personal mit einer wunderschönen Bar sowie eine sehr schöne Terrasse Essen perfekt und sehr reichlich viel Abwechslung sehr ruhig gelegen
O
oacha
Südtirol
26/06/2013
“Hotel hat Erwartungen erfüllt”
Wir waren mit unseren drei Kindern (4 Jahre, 2 Jahre, 7 Monate) im Hotel Lido Residence und wir waren sehr zufrieden. Die Zimmer waren groß, das Bad war groß - was an der Ardria selten der Fall ist... - und die Kochnische war gut eingerichtet und praktisch für eine Familie mit kleinen Kindern. Das … Mehr
U
Ulrich M
München, Deutschland
26/09/2013
“Sehr schönes Hotel in sehr guter Lage”
Wir waren bereits schon dreimal dort. Hervorzuheben sind die großen, gut eingerichteten Zimmer, eigentlich Appartements (ca. 40 - 45 qm), mit getrennter Wohnküche (mit allem Notwendigen ausgestattet) Schlafzimmer und großem Bad. Im Kühlschrank befanden sich 6 Erfrischungsgetränke (Cola, Wasser), d… Mehr
D
dominiks138
Bad Wörishofen, Deutschland
09/08/2013
“Schönes Hotel in hervorragender Lage”
Wir (Paar, Mitte 40) waren mit unserem 11-jährigen Sohn für eine Woche im Residence Lido. Das Hotel macht einen sehr neuen, wertigen Eindruck. Die Ausstattung ist sehr gut, sogar inkl. kostenloser Tiefgarage. Der Speisesaal ist groß, die Bedienung (Roxi) war sehr gut und aufmerksam (sprach allerdin… Mehr
D
Daniel635
Zürich, Schweiz
03/08/2014
“Nicht nur die Lage zählt”
Das Hotel befindet sich an einer sehr gute Lage. Zentral, nahe am Strand. Zimmer sind zwar gross aber der Unterhalt wie auch die Erneuerung des Mobiliar findet nicht statt (Bin schon ein Paar mal hier gewesen). Küche ist mässig. Man kann zwischen zwei Varianten wählen, Hotel oder Residenz. Wobei le… Mehr
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