Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 639 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 639 Bewertungen von Tripadvisor
S
simonschaer72
08/09/2024
“Ferienanlage zum abschalten und geniessen.”
Perfekte und sehr ruhige Lage mit tollem Strand und Meer. Durch die Abgeschiedenheit ist ein Fahrzeug empfohlen.
E
elkehJ3217YP
02/10/2024
“Für Ruhesuchende”
Dadurch dass man, um zu diesem Resort zu kommen, erst ca. 4 km durch den „Wald“ fahren muss und das Auto ausser zum Be- und Entladen auf einem Parkplatz abstellen muss, ist es sehr schön ruhig. Der Strand ist zu Fuss gut erreichbar, man kann sich aber auch mit einem Golfcart bis zur Beachbar fahren… Mehr
T
tbraun007
Stuttgart, Deutschland
24/09/2024
“Schönes Hotel mit außergewöhnlich freundlichen Angestellten”
Das Hotel befindet sich in ruhiger Lage mit einer langen Zufahrtsstraße. Mietwagen von Vorteil. Hervor zuheben sind auf alle Fälle die extrem kinderfreundlichen Angestellten. Wir waren die Einzigen mit Baby aber wurden extrem freundlich mit unserer 8 Monate alten Tochter behandelt. Das Frühstück is… Mehr
K
Katitant
Wels, Österreich
17/10/2024
“sehr abgelegen, aber traumhafte lage auch für spaziergänge”
Etwas enttäuscht für 5*. Personal an der Rezeption & Reinigung super. Kellner im Restaurant und Barbereich etwas unmotiviert - wir würden sagen: typisch Mann Vielleicht sind Mitte September wenig Gäste, aber erst ab 13 Uhr etwas zu essen anbieten ist mir unerklärlich.... dafür waren wir von der Küc… Mehr
G
Gebbiline
23/09/2024
“Preis/Leistung passt nicht”
Ich kann es nur bedingt empfehlen, eigentlich eine schöne Anlage, gepflegt und auch alle freundlich. Aber einiges passt gar nicht. Frühstück hat keine 5 Sterne, viele Extra-Kosten, für ein Spiegelei muss man z. Bsp. extra 10 € zahlen, Omelett noch mehr etc. Jeden Morgen gibt es dasselbe. Strom fäl… Mehr
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