Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 72 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet San Teodoro
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 72 Bewertungen von Tripadvisor
F
florence1Bern
bern
31/12/2019
“Sehr ruhig und super Aussicht aufs Meer. Sehr nah zum Meer gute”
Es hat uns sehr gut in Miriacheddu gefallen. Wir waren mit zwei Kinder 12 und 9 Jahre und Hund für zwei Wochen ende September in einem drei Zimmer Haus. Wir konnten noch sehr gut im Meer baden. Das Haus ist sehr ruhig gelegen und hatte eine super Aussicht aufs Meer. Mit dem Auto ist es nicht weit z… Mehr
K
Kai S
München, Deutschland
28/03/2014
“Seit 17 Jahren immer wieder eine Reise wert”
Ich fahre seit 1997 jedes Jahr ins Villaggio Miriacheddu und es ist jedes mal traumhaft. Die Anlage befindet sich etwas ausserhalb des Ortes San Teodoro auf der Straße in Richtung Porto Ottiolu und ca. 20-25km vom Flughafen und dem Hafen Olbia enfernt. Die Häuser in der Anlage sind alle im selben S… Mehr
J
Joseph L
London, Vereinigtes Königreich
03/07/2018
“ok Ort”
Wir fanden die Residenz zu einem komfortablen, sehr sauberen Ort mit freundlichem Personal und der Landschaftsgestaltung. eine Warnung an Besucher aus anderen Ländern, die daran gewöhnt sind, mehr Küchen zu haben Die Küche ist sehr frustrierend mit nur einem Herd, Spüle und Abtropffläche - - kein T… Mehr
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