Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 584 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 584 Bewertungen von Tripadvisor
E
ELB8000
Zürich, Schweiz
03/10/2018
“Wunderschöne Anlage, sauber und gepflegt. Ganz in der Nähe vom Tarot-Garden einfach toll.”
Sehr gut geführt von der ganzen Familie. Ein super Restaurant mit feiner italienischen Spezialitäten. Alles ist hervorragend gekocht. Grosse Terrasse mit Service. Spitzenweine mit Beratung von Claudio, grosser Wein-Spezialist, er berät auch gerne die Gäste über Kellereibesuche in der Region. Tosca… Mehr
M
Mumintroll75
28/06/2018
“Großartiger Familienurlaub, aber bitte ohne Halbpension”
Wir haben für unsere zwei Kinder (6 + 4) und uns einen Urlaub mit etwas Betreuung, Meer und einer Unterkunft nebst Pool gesucht. Das haben wir mit Vamos-Reisen und dem Resort Capalbio gefunden. Die Unterkunft (3-Zimmer Superior Appartement) war gut, wie im Katalog beschrieben und dank Superior au… Mehr
Z
Zoens2015
Bergisch Gladbach, Deutschland
11/08/2015
“Ein wunderbarer Urlaub für die ganze Familie”
Liebe Netzgemeinde, wir haben im Juli 2015 mit der Familie (zwei Jungs, 8 und 10 Jahre alt) zwei erholsame Wochen im Villagio Capalbio verbracht. Wir denken sehr gerne an die Zeit zurück und würden jederzeit wieder hinfahren. Was uns positiv gestimmt hat: - das sehr freundliche Personal und die in… Mehr
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