Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 639 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 639 Bewertungen von Tripadvisor
R
Ralf D
20/07/2020
“Ein Paradies für Mensch und Tier”
Wir waren zum zweiten Mal im Spiaggia Romea - und waren erneut uneingeschränkt zufrieden. Die Anlage ist einfach umwerfend, bietet vielfältige Möglichkeiten für Zweibeiner und Vielbeiner und vor allem richtig viel Platz. Es gibt wohl wenige Hotels, die für Hundebesitzer besser geeignet sind - Train… Mehr
K
katjajuttag
Darmstadt, Deutschland
22/11/2018
“Abwechslungsreichreicher Urlaub „mal mit dem Auto“”
Wir waren mit der Auswahl der Anlage, Appartement, Freizeit-Möglichkeiten, Dinner Speisen Auswahl sehr zufrieden. Die Anlage ist sehr sauber und in die Natur integriert. Personal ist freundlich, man fühlt sich gut aufgehoben, besonders wenn man reiten und Pferde mag. Gerne wieder, aber dann ein App… Mehr
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elkeg100
Langenargen
19/06/2017
“Erholung pur”
Wir waren nun schon 4 mal in dieser Anlage und jedes Mal wieder sind wir begeistert. Der Pool und das Meer sind sauber und schon. Die ganze Anlage ist außergewöhnlich gut gepflegt und das schon seit Jahren. Die Wohnungen sind zwar klein, aber man hat alles was man braucht. Der Service ist gut und … Mehr
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549renate
Montabaur, Deutschland
29/05/2017
“Wunderschöne Ferienanlage für Urlaub mit Hund”
Das Spiaggia Romea ist eine sehr weitläufige und unglaublich gut gepflegte Ferienanlage mit Hotelzimmern, Bungalows und Appartements. Wir hatten ein Appartement im ersten Stock mit Balkon und waren damit super zufrieden: Die Balkontür konnte immer aufbleiben, ohne dass man ständig den Hund im Auge … Mehr
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210nicoleh75
Dresden, Deutschland
14/07/2024
“Insgesamt ein schöner Urlaub mit einigen sprachlichen Handicaps”
Eine sehr großzügige, schöne Anlage, gepflegt, schöne Pools, viele Möglichkeiten für Sport, Wassersport, Reiten. Es waren einige Jugendgruppen dort und viele Animateure. Leider wird fast ausschließlich italienisch gesprochen, sämtliche Veranstaltungen, der DJ am Pool, das Personal bei der Essensaus… Mehr
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