Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 401 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 401 Bewertungen von Tripadvisor
I
ira_und_chris
Aschaffenburg, Deutschland
17/06/2019
“Absolute Empfehlung ”
Wunderschönes Gästehaus. Gepflegt, stilvoll eingerichtet und eine Reise wert. Sintra ist sehr touristisch und voll - hier kann man die Seele im hauseigenen Garten und/oder in den grosszügigen Gemeinschaftsräumen (mit TV, Magazinen, Büchern, Schachbrett) baumeln lassen. Frühstück auch im Garten mögl… Mehr
S
sophiekobusch
17/09/2017
“Gemütliche und gute Unterkunft”
Wir sind zu zweit drei Nächte in der Unterkunft gewesen. Trotz verspäteter Ankunft wurden wir super herzlich und entspannt empfangen. Allein das Haus hat uns gleich gefallen. Als wir dann in unser Zimmer kamen waren wir umso mehr begeistert. Das Zimmer war total gemütlich, das Bad ausreichend groß … Mehr
J
Julematt
Köln, Deutschland
22/08/2017
“Besonders!”
Diese Unterkunft ist wirklich etwas besonderes. Die wenigen Zimmer sind groß und geräumig, der Blick in den Nationalpark fantastisch und das Frühstück, welches man im Garten einnehmen kann, sehr vielfältig mit frischem Kaffee, frisch gepressten Orangensaft etc. Der Service war sehr gut! Der Weg z… Mehr
H
hansrb2016
Genf, Schweiz
12/03/2020
“Nicht mit dem Auto kommen!”
Dieses B&B ist sehr schwer zu finden und liegt ein wenig abseits. Das Navi (neuer Wagen) zeigt eine Zufahrt an, die aber wegen Einbahnstrasse nicht befahrbar ist. Wir mussten schlussendlich den Wagen im Städtchen parken und ein Taxi nehmen, um zu diesem Hotel zu kommen. Das Zimmer war hübsch und an… Mehr
R
Ruth K
01/06/2018
“Gute Lage”
Dank der Einbahnstraßen schwer mit dem Pkw zu erreichen. Parkschein für die Straße ist im Hotel erhältlich und zu bezahlen. Historisches Haus mit nur 8 Gästezimmern. Großes Zimmer mit großem Bad, aber klappernden Türen. Die Tür des historischen Kleiderschranks klemmte. Ausblick auf die Baustelle ne… Mehr
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