Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 19 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 19 Bewertungen von Tripadvisor
T
therry43
Grenchen, Schweiz
06/01/2012
“Hotel”
Ein wunderschönes Hotel mit prachtvollem Garten und Pool bei herrlichem Essen, sehr gut gelegen; vor allem die Gästebetreuung durch die Reiseleitung (bei Single-Reisen) sehr wichtig! Auch der Gratis-Bus mehrmals täglich in die Stadtmitte von Funchel ist sehr praktisch! Auch das Abholen und wieder z… Mehr
C
Chris V
North Berwick, Vereinigtes Königreich
24/11/2016
“Urlaub”
Großartiges Hotel mit wundervollen, einladend und zuvorkommenden Personal. Nichts ist ihnen zu viel Mühe. Der Außenpool war kalt. Lassen Sie sich nicht in Bargeld umzutauschen CAXIA Geral Banken. Es gibt ein unadvertised 10 % Aufpreis
S
SheffieldClaire
Sheffield
10/09/2009
“Sehr sauber und gute Lage”
Wir übernachteten im ajuda Madeira im September für zwei Wochen und bei der Ankunft wurden wir mit einem sehr freundlichen Angestellten an der Rezeption begrüßt, der gab uns eine Karte der Gegend und anderen nützlichen Informationen. Als wir das Zimmer betraten, fanden wir eine fantastische Aussich… Mehr
5
50lopezl
Kent, England
06/07/2006
“Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis”
Nach dem Lesen der Kritiken auf der Seite war ich ein bisschen ängstlich von dem, was ich zu erwarten hatte, aber ich war angenehm überrascht! Komfortables Hotel, gute Lage, hilfsbereites Personal, gutes Essen, saubere Zimmer, obwohl es für manchen Dekor war eine Auffrischung nötig gehabt hätten.… Mehr
E
Elizabeth L
Castleford, Vereinigtes Königreich
18/08/2009
“Fab place to go”
Arriving at the hotel we were greeting very well,although the first room we were given was very shabby when we asked for a new one this was done with no hesitation, this room was lovely. The bar and restaurant staff are fab, always cheery and up for a laugh. The hotel was always clean, the pool ma… Mehr
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6
Gut
Basierend auf 2 Bewertungen
Service: 7
Sauberkeit: 8
Zimmer: 6
Einrichtungen: 5
Lage: 7
Frühstück: 6
Qualität / Preis: 5
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Hauptsächliche Merkmale der Moderation der Bewertungen
Automatisches System, das anstößige Sprache erkennt; eine solche Bewertung wird gegebenenfalls nicht veröffentlicht. Wenn ein Eigentümer eine Bewertung meldet, wird diese erneut bewertet und beim Vorliegen eines Verstoßes gegen unsere inhaltliche Richtlinien zurückgezogen.
Unsere Kriterien für das Sammeln der Bewertungen der Reisenden
Nach Rückkehr von der bei uns gebuchten Reise erhält der Kunde eine E-Mail, mit der er gebeten wird, verschiedene Aspekte der einzelnen gebuchten Dienstleistungen zu bewerten. Das System ermöglicht es der Person, auf die die Buchung lautet, diese Bewertung vorzunehmen; sie kann dies nur einmal tun.
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Nach Veröffentlichung wird Ihre Bewertung automatisch in der Bewertungsübersicht angezeigt; im Falle einer hervorstechenden Bewertung (basierend auf Veröffentlichungsdatum, Länge und Qualität des Inhalts) wird außerdem die komplette Bewertung angezeigt. Die Bewertung erscheint nicht oder wird aus dem System gelöscht, falls anstößige Sprache verwendet wird oder falls die Bewertung gemeldet wird.
Kann ich eine Belohnung für meine Bewertung erhalten?
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Kann eine Bewertung geändert werden?
Nein, sobald eine Bewertung verfasst wurde, kann sie nicht mehr geändert werden. Wenn Sie sie zurückziehen möchten, können Sie ihre Löschung beantragen und diese Bewertung kann dann nicht erneut veröffentlicht werden.
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Nach der Veröffentlichung können im Allgemeinen alle oder ein Teil der von unseren Mitgliedern verfassten Bewertungen auf einigen unserer Partnerseiten oder in Werbematerialien verwendet werden.
Wenn ich eine Bewertung zu einer Dienstleistung schreibe, können Sie mich dazu kontaktieren?
Nein, da personenbezogene Daten der Person, auf die die Buchung, für die eine Bewertung geschrieben wird, lautet, nicht mit Dienstleistern geteilt werden, für die eine Bewertung abgegeben wird. In den angezeigten hervorgehobenen Bewertungen erscheint nur der Name der Person, auf die die Buchung lautet, damit der Dienstleister unter keinen Umständen mit dieser Person in Kontakt treten kann.