Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 27 Bewertungen
Ruhe auf dem Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 27 Bewertungen von Tripadvisor
A
Alfredo Q
Beeton, Kanada
17/05/2016
“Entspannend und weg vom voll Touristen”
Waren im Atalayas vom 10. Februar bis zum 31. März 2016 und genossen einen entspannenden Aufenthalt. Wir hatten für zwei Schlafzimmer war aber ein Upgrade zu 3 ein Schlafzimmer. Sie benötigen ein Auto, als hier zu übernachten, denn dann ist es ein joggen zu der nächstgelegenen Stadt von Sitio de ... Mehr
S
schmucki
Ostsachsen
29/11/2009
“Super moderne und ausgestattete Appartments - abseits gelegen”
Um mit dem einzigen Nachteil anzufangen: Die Unterkunft ist schon ziemlich abseits gelegen - zu Fuß ist nicht viel zu holen. Aber: Ansonsten ist alles TOP für denjenigen, der einen selbstgestalteten Urlaub möchte - und das zu unschlagbaren Preisen! Die Zimmer (wir hatten ein Appartment mit 2 Schl... Mehr
V
ValC23
Oviedo, FL
28/03/2016
“Komfortabel”
Wir waren in dieser Lage für 10 Tage in den Osterferien. Die Vorteile: Wir hatten einen Upgrade von einem 2 Schlafzimmer, 3 Schlafzimmer / 2 Badezimmer Appartement bei der Ankunft. Das Appartement ist geräumig und sauber. Voll ausgestattete Küche macht es sehr praktisch, wenn Sie mit Kindern reis... Mehr
E
Emmanuel F
Billericay, Vereinigtes Königreich
15/09/2015
“Eine komfortable Übernachtungsmöglichkeit.”
Atalayas ist eine weitläufige Anlage der Ferienwohnungen, die Freiheit des Zugangs von Einwohnern ermöglicht. Der nahe gelegenen Einkaufszentrum bietet die meisten der gewünschte Rückstellung und die Appartements sind sehr angemessen ausgestattet. Mein einziges Bedauern ist die einfach unbeständi... Mehr
T
Talbrecht58
Hannover, Deutschland
02/05/2016
“Große Hotelanlage direkt am Meer”
Sehr große geräumige Zimmer mit schönem Ausblick, wenn man hoch genug wohnt 5-7 Stock. Morgens kann es schon mal laut werden, da doch auch am Wochenende Bauarbeiten stattfinden. Sehr schöne Golfplätze in der Nähe. Nicht so ganz zufrieden war ich mit dem Personal an der Bar, viele Leute dahinter,... Mehr