Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 391 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 391 Bewertungen von Tripadvisor
P
Peter C
Manchester, Vereinigtes Königreich
25/10/2013
“Einfach nur ein Vergnügen.”
Dieses Hotel ist einzigartig; einmal wegen seiner Geschichte - es war einmal das Haus von Admiral Collingwood -, zum anderen wegen der ungekünstelten Herzlichkeit, mit der man empfangen wird. Hier zu wohnen ist nicht nur ein Vergnügen, es ist ein Privileg. Es ist ideal gelegen und man überblickt ... Mehr
G
Graham G
Porthcawl, U.K.
22/10/2007
“Ein Stück Geschichte”
Ein Haus im britisch-georgianischen Stil auf den Klippen gebaut, mit einer tollen Aussicht auf den Hafen von Mao, zwischen Mahon und Es Castell. Es war die letzte Residenz von Admiral Lord Collingwod, dem zweiten Kommandeur von Nelson bei der Schlacht von Trafalgar. Die meisten Zimmer sind im ei... Mehr
L
LXX_Nav
Vereinigtes Königreich
16/10/2013
“Fast ein Mini-Museum”
Eine Familie, die hier schon einmal gewesen war, hatte uns dieses Hotel empfohlen. Das Hotel ist ein Genuss, und Hut ab vor dem Inhaber und seiner Familie, die das baufällige alte Gebäude, das einmal Admiral Collingwood gehört hatte, liebevoll wieder hergerichtet haben. Wir waren Ende September h... Mehr
I
ifilar
Feldkirch, Österreich
30/09/2013
“ruhig und gemütlich”
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und hilfreiche Auskünfte, großes, irgendwie "uriges" Zimmer ohne TV, relativ hartes Bett, sauberes geräumiges Bad! Zur Busstation benötigt man etwa 5 Minuten, Räder werden keine verliehen! Das Hotel wird vorwiegend von älteren britischen Paaren gebucht, viel... Mehr
B
bessiescotland
scotland
04/07/2007
“Schöner Urlaub”
Wir hatten einen wundervollen Urlaub in diesem Hotel. Das Personal war nett und sehr hilfsbereit, der Poolbereich und die Terrassen waren makellos sauber. Die Zimmer waren auch sauber, aber einfach, hatten eine Auffrischung nötig. Klimaanlage fehlte, es war recht stickig. Auch ein paar moderne Ex... Mehr