Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 37 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 37 Bewertungen von Tripadvisor
C
Climber34122644584
31/07/2025
“Super schöner Urlaub in entspannter familärer Atmosphäree”
Das Hotel ist sehr sauber und gepflegt, mit eigenem Pool und "Conan"Bar für leckere Cocktails sowie auch Kaffee und Soft-Cocktails. Das Frühstücksbuffet ist ausreichend-abwechslungsreich und super lecker. Zum Strand sind es 5 min zu Fuss wo es Liegen AI gibt (vorher bei Mustafa anmelden + Handtüche… Mehr
K
kismail
Naila, Germany
24/08/2017
“Super Überraschung!”
Zusammen mit meiner Familie verbrachten wir unseren Sommerurlaub eine Woche lang in diesem Apartment und wurden riesig überrascht. Eigentlich erwartet man nicht viel von Apartments, aber hier wurde uns eine unglaublich hohe Qualität geboten, die man mindestens in 4 oder 5 Sterne-Hotels bekommt, vie… Mehr
J
John M
Niederlande
21/04/2026
“Schöne Wohnung und tolles Personal”
Aufenthalt für 5 Tage für Zahnarzttermin. Schöne große Wohnung mit Balkon. Voll ausgestattete Küche, aber kein Herd nur Herd. Schönes bequemes Bett. Sauberes Bad mit Dusche und viel heißem Wasser. Offenes Wohnzimmer mit Schlafzimmer und zwei Einzelbetten. Großer Balkon mit Blick auf die Berge.… Mehr
J
Johnleomcl
Glasgow, Vereinigtes Königreich
27/10/2025
“Schönes freundliches kleines Hotel.”
War in dieses Hotel gezogen und froh, dass ich es tat. Hatte Zahnbehandlung und wurde in meinem Namen gebucht. Mustafa und sein Personal waren ausgezeichnet. Nichts war zu viel Mühe. Schöne große Wohnung mit Balkon mit Blick auf den Pool und Barbereich. Bequemes Bett und tolle Dusche. Wohnung h… Mehr
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