Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 58 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Avoriaz
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 58 Bewertungen von Tripadvisor
A
Andrey M
Moskau, Russland
29/03/2015
“Super Ski in Avoriaz”
Tolle Lage am Rande des Rock - die wunderbare Aussicht. 1 Meter zwischen der Ski-verlassen und die Steigung - nie gesehen näher. 100 m zum Aqua-Park. In der Nähe einer Bäckerei, Supermarkt, Ski-mieten und dem Zentrum. Gute Qualität WLAN-Zugang zu einem angemessenen Preis. neueste und moderne Küche … Mehr
T
TupMiry
Warsaw
30/03/2014
“Perfekt für Skiurlaub”
Tilia liegt im Falaise Sektor von Avoriaz, nicht weit von den Parkplätzen entfernt. Alle Apartments verfügen über einen Balkon mit einem herrlichen Blick auf die Berge hinunter von den Klippen. Das Erdgeschoss hat die 4. Etage ist, ist mein einziger Rat - je höher desto besser.
S
Sarah N
London, Vereinigtes Königreich
06/03/2016
“Klein, aber sauber und warm.”
Die Apartments sind klein und sein soll renoviert, aber sie sind ein bisschen veraltet, aber während unseres war etwas 'heruntergekommen' es war sehr sauber, warm und die Küche war gut ausgestattet. Ich würde wieder hier übernachten. Der drahtlose Internetzugang funktionierte gut und die Lage ist … Mehr
A
annepF8595XJ
Sydney, Australia
01/02/2014
“Tolle Lage”
Diese Apartments sind ziemlich angemessen für einen günstigen Aufenthalt im Schnee. Fabelhafte Aussicht und großartige Lage. Wir waren schon Mal und würde wieder dort übernachten. Unser Studio Apartment hatte ein Bad stinkt es Zeit (der Geruch kam und ging - ich weiß nicht, warum).
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