Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 43 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 43 Bewertungen von Tripadvisor
C
Christian123Hill
25/06/2019
“Alles SUPER - wir kommen wieder!”
Es war alles SUPER - ein perfekter Urlaub! Die Gastgeberfamilie und auch die MItarbeiter sind sehr nett und freundlich - man fühlt sich sehr wilkommen! Das Frühstück war spitze und man kann flexibel wählen, obman im Hotel Abendessen möchte oder in ein Restaurant geht! Zusammengefasst: ES WAR SUPE… Mehr
J
Juttaganderkesee
Ganderkesee, Deutschland
04/09/2018
“Skiurlaub”
Hallo, wir fahren seit vielen Jahren immer wieder mal nach Flachau in den Forellenhof.Die Zimmer wurden in den letzten Jahren zum Teil renoviert. Ebenso der Speisebereich. Bei Halbpension gibt es immer ein 5 Gang Menü. Der Salat in Buffet Form. Manchmal abends auch Mottobuffet oder Fondue, je nach … Mehr
C
C6515AOinfo
Reutlingen, Deutschland
19/08/2019
“Forellenhof ohne Forelle”
Positiv: der Hotel-Bereich. Auch die Zimmer in der Classic-Kategorie sind ausreichend groß. Der Zimmerservice macht eine gute Arbeit. Negativ: der Restaurant-Bereich. Das Frühstück besteht aus den immer gleichen Wurstsorten, die Käsesorten sind geschmacksneutrale Industriefabrikate, eindeutig Billi… Mehr
W
Worldtrip700
Rosenheim, Deutschland
07/04/2019
“Familienhotel im Skigebiet AMADE”
Der Forellenhof ist ein in die Jahre gekommenes familiengeführtes Hotel. Die Zimmer sind leider etwas klein, so dass man keine große Lust verspürt sich länger darin aufzuhalten. Teilweise wurde schon renoviert und es soll weiter renoviert werden. Dringend notwendig. Leider orientiert sich die Famil… Mehr