Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 887 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Rochester
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 887 Bewertungen von Tripadvisor
O
OliverH694
Hilgertshausen-Tandern
12/05/2012
“Sauber, zentral, freundlich”
Ich war geschäftlich in Rochester für drei Tage. Das Days Inn habe ich über HRS mit 20% Rabatt bekommen. Das Einzel-Zimmer ist ein Doppelzimmer zur Alleinenutzung. Mit geschätzt 18 qm nicht groß, aber ich wollte ja nur schlafen dort. Jedes Zimmer verfügt über ein eigenes Bad mit WC, einen Schreibti… Mehr
T
traddict
München, Deutschland
02/01/2011
“Days Inn Rochester nahe der Mayo Clinic”
Das Days Inn befindet sich in umittelbarer Nähe der Mayo Clinic in einem Backsteingebäude. Während meines Aufenthaltes war es in der Gegend richtig kalt (2° Fahrenheit -> -16°C), was sich natürlich leider dann auch aufgrund der schlechten Isolierung der Wände und des Fensters im Zimmer bemerkbar ge… Mehr
F
F_H_10
München, Deutschland
02/08/2010
“Für ein oder zwei Nächte in Ordnung”
Hallo, ich habe im Juli 2010 im Days Inn genächtigt. Das Motel liegt sehr zentral, was einen positiven Aspekt darstellt. Leider ist es aber deshalb auch sehr laut (viel Verkehr). Die Sauberkeit könnte besser sein. So hatte ich bspw. dreckige Handtücher. Alles in allem ist das Days Inn für Leute m… Mehr
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